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Einspruch gegen den Ausbau der B 224
vom Autobahnkreuz Essen-Nord bis A 2 zur Autobahn A 52
Kein Weiterbau der A 52
keine neue Transitautobahn durch das mittlere Ruhrgebiet und Essen
Auf den ersten Blick scheint Essen nur geringfügig direkt von dieser Planung betroffen zu sein, die
sich in erster Linie auf den Bereich der Stadt Bottrop bezieht. Aber das täuscht. Es handelt sich
um ein Teilstück zum Weiterbau der A 52 zu einer neue Nord-Süd-Transitautobahn durch das mittlere
Ruhrgebiet und die Stadt Essen. So steht es im Bundesverkehrswegeplan. Durch die Stückelung der
Planfestellung in mehrere Abschnitte wird den Bürgern letztlich eine Mogelpackung präsentiert.
Die Auswirkungen des Gesamtbaus werden dadurch nicht thematisiert. Es bleibt rechtlich fraglich,
ob diese Salamitaktik bezüglich der Planfeststellung überhaupt zulässig ist.
Die Taktik der zuständigen Planungs- und Baubehörde, des Landesbetriebs Straßen NRW, zunächst
den mittleren Abschnitt der B 224 zur Autobahn auszubauen, wird den verkehrlichen Druck auf die
anderen beiden Abschnitte (Bereich Gladbeck und Bereich Essen zwischen A 42 und A 40) deutlich
erhöhen, dadurch das versucht wird, in einem Teilbereicht Fakten zu schaffen. Wenn erstmal das
Bottroper Teilstück fertig gestellt ist, wird auch die Wahrscheinlichkeit größer, dass mitten
durch Essen eine weitere Autobahn entsteht. Die hier genannten Autobahnabschnitte bilden eine
Transitstrecke für den Fernverkehr mitten durch das Ruhrgebiet. Die im Bundesverkehrswegeplan
ausgewiesenen Autobahnteilstücke der A 52 müssen in Auswirkungen gemeinsam dargestellt und in
ihren Umweltrisiken beurteilet werden. Deshalb fordern wir ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren
für das gesamte Ausbaugebiet.
Diese mittlere Teilstück und seine Fertigstellung hätte für Essen negative Folgen. Eine
leistungsfähigere Straße bringt noch mehr Autoverkehr schneller nach Essen und auf die Essener
Stadtstraßen. Der Bereich um die Gladbecker Str wie auch Vogelheim und Altenessen hätten dadurch
mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Dies bringt mehr Lärm und Feinstaub mit sich und
ist deshalb fahrlässig. Es unterläuft die Bemühungen der Stadt, Feinstaub- und Lärmbelastung zu
senken. Das betrifft insbesondere die Gladbecker Straße. Dort werden trotz der bisherigen Maßnahmen
zur Umleitung des LKW-Verkehrs an Vormittagen die Grenzwerte für Feinstaub regelmäßig überschritten.
Aus gesundheitlichen wie verkehrlichen Gründen ist diese Planung abzulehnen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie den nachfolgenden Einspruch in das Formular unter
https://195.138.41.34/essen/beteiligung.php?id=186
Markieren des Einspruchtextes, Kopieren, Einfügen und nach Ausfüllen des Absenderfeldes an die
Essener Stadtverwaltung senden würden.
Zum download: Entwurfschreiben für einen Einspruch
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