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Nordanzeiger vom 02.10.2002
Autobahn 52: Bürgerbegehren ist in unserem
Land nicht zulässig
Nun plant die Bürgerinitiative gegen die Autobahn eine Unterschriften-Aktion
Seit Jahren steht der geplante Weiterbau der Autobahn A52 bei den
Essener Bürgern in der Kritik. Die Bürgerinitiative "Stoppt A52"
strebte ein Bürgerbegehren gegen den Bau an, das Begehren wurde
von der Stadt allerdings abgewiesen. Nun ist eine Unterschriftenaktion
geplant
,,Soll der Rat der Stadt Essen sich gegen den Weiterbau der Autobahn
A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und dem Autobahndreieck
Essen-Ost aussprechen?" Das ist der Wortlaut, den die BI A52" als
Bürgerbegehren der Stadt Essen zur Prüfung vorlegte.
Die Stadt lehnte das Bürgerbegehren aus zwei Gründen ab:
Zum einen könnten Bürger nur beantragen, dass sie an Stelle des
Rates eine Entscheidung für die Stadt träfen und nicht, dass der
Rat eine bestimmte Entscheidung für sie trifft. Zum anderen bestünden
erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit. In NRW sei
bei Vorgängen, die in einem Planfeststellungsverfahren eingebunden
seien, die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens ausgeschlossen.
Der Gesetzgeber habe Planfeststellungsverfahren ausdrücklich herausgenommen,
da es sich bei diesen Angelegenheiten regelmäßig um Großvorhaben
handele, die wegen ihrer rechtlichen Komplexität nur mit spezifischem
Sachverstand beurteilbar seien.
Die Bürgerinitiative bedauert diese Einschränkung durch das Landesrecht.
,,Rechtlich ist die Auskunft wohl richtig, aber gerecht ist sie
nicht", erklärt Dieter Zimek, der Sprecher der Initiative.
An Stelle des Bürgerentscheids startet die Bürgerinitiative nun eine
Unterschriftensammlung. Die Aktion soll bis März laufen. Das Ziel ist dabei,
über 10.000 Unterschriften zu sammeln, um den Protest gegen die A52 bis zur
Abstimmung im Bundestag über den möglichen A52 Weiterbau im Frühjahr auszuweiten.
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