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Auch wenn der erste Spatenstich für das ehrgeizige Projekt noch in
weiter Ferne liegt: Die politische Mehrheit für den Weiterbau der
Autobahn 52 durch den Essener Norden ist da - und ein Bürgerbegehren
für die entschiedenen Gegner offenbar der einzige Weg das Mammutprojekt
noch zu stoppen, bevor es im Bundesverkehrswegeplan weiter nach vorne
rutscht. Allein, mehr und mehr beschleicht offenbar auch die
Bürgerinitiative "Stoppt A52", dass der Vorstoß mit Tausenden von
Unterschriften juristisch auf wackeligen Fußen steht. Denn nach
Paragraph 26 (5) der NRW-Gemeindeordnung sind Bürgerbegehren über
"Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens (...)
zu entscheiden sind", unzulässig. Aus diesem Grund hatte die
Bürgerinitiative auch eine Krücke gewählt, um nicht den
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A52-Weiterbau selbst, sondern ein Ratsvotum hierzu zur Abstimmung zu
stellen. "Soll der Rat der Stadt Essen sich gegen den Weiterbau der
Autobahn A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und dem
Autobahndreieck Essen-Ost aussprechen?". So lautet die Fragestellung
der Ausbau-Gegner in ihrem am Mittwochabend verfassten Entwurf des
BegehrensTextes. In einem Schreiben an das Wahlamt der Stadt bittet
die Initiative jetzt darum, den Text im Vorfeld "juristisch bezüglich
seiner Zulässigkeit zu prüfen". Ähnliche Prüfungen im Vorfeld gab es
auch bei anderen Vorstößen. Joachim Drell, Geschäftsführer der Grünen
und einer der Vertretungsberechtigten des Vielleicht-Bürgerbegehrens,
macht alle weiteren Aktionen von dieser Prüfung abhängig: Wenn der
Text wasserdicht ist "dann machen wir's".
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