WAZ vom 08. August 2002, ein Bericht von Wolfgang Kintscher


Stadt soll Begehren zu A 52 prüfenWeiterbau der A 52: Auftrag für Gutachten

VERKEHR / Weiterbau-Gegner fürchten selbst, dass der Vorstoß rechtlich nicht zulässig ist

Auch wenn der erste Spatenstich für das ehrgeizige Projekt noch in weiter Ferne liegt: Die politische Mehrheit für den Weiterbau der Autobahn 52 durch den Essener Norden ist da - und ein Bürgerbegehren für die entschiedenen Gegner offenbar der einzige Weg das Mammutprojekt noch zu stoppen, bevor es im Bundesverkehrswegeplan weiter nach vorne rutscht. Allein, mehr und mehr beschleicht offenbar auch die Bürgerinitiative "Stoppt A52", dass der Vorstoß mit Tausenden von Unterschriften juristisch auf wackeligen Fußen steht. Denn nach Paragraph 26 (5) der NRW-Gemeindeordnung sind Bürgerbegehren über "Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens (...) zu entscheiden sind", unzulässig. Aus diesem Grund hatte die Bürgerinitiative auch eine Krücke gewählt, um nicht den A52-Weiterbau selbst, sondern ein Ratsvotum hierzu zur Abstimmung zu stellen. "Soll der Rat der Stadt Essen sich gegen den Weiterbau der Autobahn A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und dem Autobahndreieck Essen-Ost aussprechen?". So lautet die Fragestellung der Ausbau-Gegner in ihrem am Mittwochabend verfassten Entwurf des BegehrensTextes. In einem Schreiben an das Wahlamt der Stadt bittet die Initiative jetzt darum, den Text im Vorfeld "juristisch bezüglich seiner Zulässigkeit zu prüfen". Ähnliche Prüfungen im Vorfeld gab es auch bei anderen Vorstößen. Joachim Drell, Geschäftsführer der Grünen und einer der Vertretungsberechtigten des Vielleicht-Bürgerbegehrens, macht alle weiteren Aktionen von dieser Prüfung abhängig: Wenn der Text wasserdicht ist "dann machen wir's".

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