Nordanzeiger vom 02.10.2002


Autobahn 52: Bürgerbegehren ist in unserem Land nicht zulässig

Nun plant die Bürgerinitiative gegen die Autobahn eine Unterschriften-Aktion

Seit Jahren steht der geplante Weiterbau der Autobahn A52 bei den Essener Bürgern in der Kritik. Die Bürgerinitiative "Stoppt A52" strebte ein Bürgerbegehren gegen den Bau an, das Begehren wurde von der Stadt allerdings abgewiesen. Nun ist eine Unterschriftenaktion geplant

"Soll der Rat der Stadt Essen sich gegen den Weiterbau der Autobahn A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und dem Autobahndreieck Essen-Ost aussprechen?" Das ist der Wortlaut, den die BI A52" als Bürgerbegehren der Stadt Essen zur Prüfung vorlegte.

Die Stadt lehnte das Bürgerbegehren aus zwei Gründen ab:

Zum einen könnten Bürger nur beantragen, dass sie an Stelle des Rates eine Entscheidung für die Stadt träfen und nicht, dass der Rat eine bestimmte Entscheidung für sie trifft. Zum anderen bestünden erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit. In NRW sei bei Vorgängen, die in einem Planfeststellungsverfahren eingebunden seien, die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens ausgeschlossen.

Der Gesetzgeber habe Planfeststellungsverfahren ausdrücklich herausgenommen, da es sich bei diesen Angelegenheiten regelmäßig um Großvorhaben handele, die wegen ihrer rechtlichen Komplexität nur mit spezifischem Sachverstand beurteilbar seien.

Die Bürgerinitiative bedauert diese Einschränkung durch das Landesrecht. ,,Rechtlich ist die Auskunft wohl richtig, aber gerecht ist sie nicht", erklärt Dieter Zimek, der Sprecher der Initiative.

An Stelle des Bürgerentscheids startet die Bürgerinitiative nun eine Unterschriftensammlung. Die Aktion soll bis März laufen. Das Ziel ist dabei, über 10.000 Unterschriften zu sammeln, um den Protest gegen die A52 bis zur Abstimmung im Bundestag über den möglichen A52 Weiterbau im Frühjahr auszuweiten.

A52-Logo

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